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11.11.10 –
Die Leichlinger Grünen unterstützen die Anregungen nach § 24 Gemeindeordnung NRW der Herren Weber zur Durchführung einer Bürgerbefragung.
Sinnvoll ist eine solche Bürgerbefragung aber nur dann, wenn der Rat der Stadt Leichlingen sich vor einer Befragung verbindlich festlegt, unter welchen Bedingungen er wie mit dem Ergebnis umgeht.
Diese Entscheidung kann aber nur der Rat der Stadt treffen!
Wir haben daher beantragt, über die Anregungen zur Bürgerbefragung im Rat der Stadt zu diskutieren und diese nicht im Ausschuss für Bauwesen, Umweltschutz und Stadtentwicklung abzuhandeln.
Zu unserem Antrag geht es hier.
Kategorie
Ausschüsse | Stadtrat | Umwelt
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