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Grenzen der Bebauung an Waldrändern

Bündnis 90/Die Grünen

Kirchstr. 30, 42799 Leichlingen

02.09.2009

ANTRAG

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Müller,

hiermit beantragen wir, Folgendes zu beraten und zu beschließen:

 

 

"Bei neuen Baugebieten, die an ein Waldstück grenzen, wird künftig ein Abstand von mindestens 10 Metern zum Wald eingehalten.

 

Dies gilt auch für Bauvorhaben nach § 35 BauGB.

 

Der Randstreifen gehört künftig stets zum Wald, gemessen wird ab dem äußeren Kronenbereich."

 

 

Mit freundlichen Grüßen


Wolfgang Müller-Breuer

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