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21.01.12 –
Antrag: Verfahren Verleihung der städtischen Ehrenplakette
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Müller,
die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt hiermit:
Der Rat der Stadt Leichlingen möge beschließen, den § 3 der Satzung über die Verleihung der Ehrenplakette der Stadt Leichlingen vom 10 Dezember 1973 wie folgt neu zu fassen:
§ 3
(1) Der Bürgermeister verleiht die Ehrenplakette der Stadt Leichlingen auf Beschluss des Rates an Personen, die sich um die Stadt Leichlingen verdient gemacht haben. Hierfür ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder erforderlich.
(2) Der Rat fasst seinen Beschluss auf Vorschlag einer unabhängigen Jury, der stimmberechtigt alle Fraktionen des Rates der Stadt mit einer Vertreterin oder einem Vertreter und der Bürgermeister der Stadt Leichlingen als nicht stimmberechtigtes Mitglied angehören.
(3) Alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Leichlingen haben das Recht, der Jury Vorschläge mit Begründung zu unterbreiten.
Begründung:
Bislang sind die im Rat vertretenen Fraktionen, der Bürgermeister (und der Stadtdirektor) antragsberechtigt. Die Vorschläge wurden in der so genannten Fraktionsvorsitzenden-Besprechung beraten und von dort dem Rat zur Beschlussfassung unterbreitet.
Diese Runde ist nicht demokratisch legitimiert und in der bisherigen Fassung der Satzung auch nicht vorgesehen. Dennoch wurden hier in der Vergangenheit Vorentscheidungen getroffen.
Die vorgeschlagene Satzungsänderung schafft ein klares, transparentes und nachvollziehbares Verfahren zur Verleihung der Ehrenplakette der Stadt Leichlingen und trägt damit zur Steigerung des Ansehens der Auszeichnung bei.
Wir bitten den Rat der Stadt Leichlingen, der Satzungsänderung zuzustimmen.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Müller-Breuer
-Fraktionsvorsitzender-
Kategorie
Stadtrat