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Antrag SEL-Kooperationsverträge

Bündnis 90/Die Grünen

Kirchstr. 30, 42799 Leichlingen

 

 

Antrag

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Müller,

hiermit beantragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen,  im Rat Folgendes zu beraten und zu beschließen:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Gebührensatzung für die Kosten oder sonstigen Aufwendungen gem. § 11 Abs. 1 Ziffer 3 BauGB, die der Gemeinde für städtebauliche Maßnahmen entstehen oder entstanden sind und die Voraussetzung oder Folge eines geplanten Vorhabens sind, zu entwickeln.

  2. Es soll rechtlich geprüft werden, ob alternativ ein Investor durch Abschluss eines Kooperationsvertrages mit der SEL von der Verpflichtung nach § 11 Abs. 1, Ziffer 3, BauGB, befreit werden kann. In diesem Fall sollen die Leistungen der SEL genau beschrieben und eine Gebührenordnung erstellt werden.

  3. Der Gesellschaftervertrag der SEL ist entsprechend anzupassen.

  4. Die künftig zu schließenden städtebaulichen Planungsverträge sind entsprechend anzupassen.

Begründung:

In der Sitzung des Rates der Stadt Leichlingen vom 10.05.2001 wurde beschlossen, die Stadtentwicklung Leichlingen GmbH zu gründen.

Ferner wurde in dieser Sitzung mit einer Grundsatzerklärung beschlossen, dass Bebauungspläne zukünftig für ein Plangebiet nur dann aufgestellt werden, wenn die im Bebauungsplangebiet liegenden Grundstücke, zumindest aber große, preisregulierende Teilflächen im Eigentum der Stadt oder der SEL sind. Über Ausnahmen entscheidet der Rat im Einzelfall.

Damit ist keine Aussage über die Rolle der SEL hinsichtlich des Planverfahrens und der städtebaulichen Verträge gem. § 11 BauGB getroffen.

Insofern besteht hier Rechtsunsicherheit.

Die zu erarbeitende Satzung, Änderung des Gesellschaftervertrages und der künftigen städtebaulichen Verträge sollen hier Rechtssicherheit schaffen.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Langenbucher

 

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